Elternverwaltung
Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte …
(s. Schulgesetz Sachsen – Anhalt)
Schulelternratsvorsitzende : Frau Behrendt (Klasse 4)
Stellvertreterin : Frau Robinson (Klasse 3b)
Vertreter für den Stadtelternrat : Herr Grothe (Klasse 2a)
| Klasse | Elternrat Vorsitzende/r und Stellvertreter/in | Klasse | Elternrat Vorsitzende/r und Stellvertreter/in |
| 1 | Frau Ebert Frau Kant | ||
| 2a | Herr Grothe Frau Wolff | 2b | Frau Schumacher Herr Dettloff |
| 3a | Frau Brüggemann Frau Kerl | 3b | Frau Robinson Frau Kant |
| 4 | Frau Behrendt Frau Münder |