Elternverwaltung

 

  • Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.

  • Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.

  • Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte …

 

(s. Schulgesetz Sachsen – Anhalt)

 

  • Schulelternratsvorsitzende             : Frau Behrendt (Klasse 4)

  • Stellvertreterin                                : Frau Robinson (Klasse 3b)

  • Vertreter für den Stadtelternrat      : Herr Grothe (Klasse 2a)

 

 

Klasse

Elternrat

Vorsitzende/r und

Stellvertreter/in

Klasse

Elternrat

Vorsitzende/r und

Stellvertreter/in

1

Frau Ebert

Frau Kant

  
2a

Herr Grothe

Frau Wolff

2b

Frau Schumacher

Herr Dettloff

3a

Frau Brüggemann

Frau Kerl

3b

Frau Robinson

Frau Kant

4

Frau Behrendt

Frau Münder