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Einschulung 2020/ 21

11.08.2020

Einschulung am Sonnabend, 29. August

 

Die Einschulung Ihrer Kinder wird auch unter Zugrundelegung der 7. SARS - Eindämmungsverordnung wie folgt gestaltet:

 

9.00 Uhr

Aula (Haus 3)

Bismarck Gymnasium

Klasse 1a Frau Genth
10.15 Uhr

Aula (Haus 3)

Bismarck Gymnasium

Klasse 1b Frau Heise

 

Zur Einschulung eingeladen sind nur die Eltern und keine weiteren Gäste! Bei getrennt - lebenden Eltern nur der jeweilige Sorgeberechtigte! Die Meldung über die Teilnahme von Geschwisterkindern war bis zum 15.07. möglich!

 

Letzte Absprachen am Freitag, 28. August

 

Am 28. August treffen wir uns zu folgenden Zeiten an der Schule:

 

  • Lerngruppen 1 der Klassen 1a und 1b: 16.00-16.45 Uhr  
  • Lerngruppen 2 der Klassen 1a und 1b: 17.00-17.45 Uhr

 

Nur hier gilt die Einteilung in Lerngruppen, damit wir für Ihre Fragen ausreichend Zeit haben. Wir klären an diesem Tag:

 

  • Sie bekommen die Eintrittskarten für die Einschulung.
  • Abgabe der Schultüten (Viele Eltern geben diese bereits ab, damit die Kinder die am Samstagmorgen nicht schon sehen. In der Zeit, in der die Klassenlehrerin mit Ihren Kindern eine kurze „Unterrichtsstunde“ hält, können Sie die Tüten aus der Schule holen und erwarten damit Ihre Kinder auf dem Schulhof.)
  • Nachweispflicht zur Masernimpfung

 

Gemäß Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 (Masernschutzgesetz) gilt ab 1. März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen grundsätzlich eine Impfpflicht gegen Masern (§ 20 Abs. 8 IfSG). Der Impfschutz für Schülerinnen und Schüler und die an der Schule tätigen Personen ist gewährleistet, wenn mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden.

Zur Nachweispflicht gibt es am 28.08. folgende Möglichkeiten:

 

  • Vorlage des Impfausweises oder
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Impfung oder
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die medizinische Unverträglichkeit

 

Sofern Sie im Hort des DRK bei Frau Pfeil einen Nachweis vorgelegt haben, wird dieser durch die Schule anerkannt