Elternverwaltung
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Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.
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Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
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Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte …
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Schulelternratsvorsitzende ist: Frau Golz
(s. Schulgesetz Sachsen – Anhalt)
Klasse |
Elternrat (Vorsitzende/r und Stellvertreter/-in) |
1a |
Frau Erbs, Herr Schneider |
1b | Frau Baumann, Frau Schlag |
2a | Frau Golz, Frau Stobernack - Eggert |
2b | Herr Frerichs, Herr Klinkowski |
3 |
Frau Dombrowski, Frau Cejpa - Kutlu |
4 |
Frau Schulz, Frau Heinemann - Werner |