Elternverwaltung
Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte …
(s. Schulgesetz Sachsen – Anhalt)
Schulelternratsvorsitzende : Frau Behrend (Klasse 3)
Stellvertreterin : Frau Robinson (Klasse 2b)
Vertreter für den Stadtelternrat : Herr Grothe (Klasse 1a)
| Klasse | Elternrat Vorsitzende/r und Stellvertreter/in | Klasse | Elternrat Vorsitzende/r und Stellvertreter/in |
| 1a | Herr Grothe Frau Lüthi | 1b | Frau Schumacher Herr Dettloff |
| 2a | Frau Reinshagen Frau von Nessen | 2b | Frau Robinson Frau Kant |
| 3 | Frau Behrend Frau Münder | ||
| 4a | Frau Mineif Frau Grothe | 4b | Frau Kiewitt Frau Schmidt |








