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Elternverwaltung

 

  • Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.

  • Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.

  • Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte …

  • Schulelternratsvorsitzende ist: Frau Behrend

 

(s. Schulgesetz Sachsen – Anhalt)

 

Klasse

Elternrat

(Vorsitzende/r und Stellvertreter/-in)

Elternvertreter/innen in den Klassenkonferenzen
1a

Frau Erbs

Frau Brüggemann

Frau Reinshagen

Frau von Nessen

1b

Frau Robinson

Frau Kant

Frau Hübener

Frau Bernicke

2a

Frau Behrend

Frau Münder

Frau Baumann
2b

Frau Kiewitt

Frau Neumann

Herr Schuz

Frau Sohn

3a

Frau Mineif

Frau Grothe

Frau Ebert

Frau Brüggemann

3b

Frau Kiewitt

Herr Simmen

Frau Lehmann

Frau Schmidt

4a

Frau Wischer

Frau Neumann

Frau Unglaub

Herr Holzberger

4b

Frau Wolf

Frau Klowersa

Frau Friedenberg - Beilig