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Elternverwaltung

 

  • Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.

  • Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.

  • Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte …

  • Schulelternratsvorsitzende ist: Frau Golz

 

(s. Schulgesetz Sachsen – Anhalt)

 

Klasse

Elternrat

(Vorsitzende/r und Stellvertreter/-in)

Elternvertreter/innen in den Klassenkonferenzen

1a

Frau Mineif

Frau Grothe

Frau Brüggemann

Frau Ebert

1b

Frau Neumann

Frau Kiewitt

Frau Schmidt, Herr Simmen,

Frau Lehmann

2a

Frau Wischer

Frau Neumann

Frau Unglaub

Herr Holzberger

2b

Frau Wolf

Frau Klowersa

Frau Friedenberg - Beilig

Frau Klowersa

3a

Frau Erbs

Herr Schneider

Frau Mikuszies

Frau Kappuhn

3b

Frau Baumann

Herr Gläser

Frau Gericke

Frau Gläser

4a

Frau Golz

Frau Stobernack - Eggert

Frau Götze
4b

Herr Frerichs

Herr Klinkowski

Frau Döring

Frau El Assal