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Elternverwaltung

 

  • Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen, Schulelternrat, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.

  • Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.

  • Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte …

 

(s. Schulgesetz Sachsen – Anhalt)

 

  • Schulelternratsvorsitzende           : Frau Behrend (Klasse 3)

  • Stellvertreterin                              : Frau Robinson (Klasse 2b)

  • Vertreter für den Stadtelternrat    : Herr Grothe (Klasse 1a)

 

 

Klasse

Elternrat

Vorsitzende/r und

Stellvertreter/in

Klasse

Elternrat

Vorsitzende/r und

Stellvertreter/in

1a

Herr Grothe

Frau Lüthi

1b

Frau Schumacher

Herr Dettloff

2a

Frau Reinshagen

Frau von Nessen

2b

Frau Robinson

Frau Kant

3

Frau Behrend

Frau Münder

  
4a

Frau Mineif

Frau Grothe

4b

Frau Kiewitt

Frau Schmidt