Schulbücher
Die meisten Schulbücher, mit denen wir an unserer Schule arbeiten, können bei uns ausgeliehen werden. Alle übrigen Materialien, z. B. Arbeitshefte müssen gekauft werden.
Leistungsgebühren
Nach der Lernmittelentlastungsverordnung aus dem Jahre 2003 werden für alle ausgeliehenen Bücher Leistungsgebühren erhoben:
Gegenstand |
Gebühr |
Familien mit 1 und 2 schulpflichtigen Kindern / je ausgeliehenem Buch |
3 Euro |
Familien mit 3 und 4 schulpflichtigen Kindern / je ausgeliehenem Buch |
2 Euro |
Familien ab 5 schulpflichtigen Kindern / je ausgeliehenem Buch |
1 Euro |
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt / je ausgeliehenem Buch |
1 Euro |
Schulbücher ersetzen
Alle ausgeliehenen Schulbücher müssen von den Kindern mehrere Jahre genutzt werden. Deshalb sollten die Eltern dafür Sorge tragen, dass jedes Buch einen Umschlag bekommt und die Kinder dazu anhalten, pfleglich mit diesen Lernmaterialien umzugehen.
Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Ersatzbeschaffung notwendig. Dann wird eine Gebühr von 25 % des Preises (je genutztem Schuljahr) erhoben.